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   BVerwG, 17.06.1993 - 5 C 11.91   

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BVerwG, 17.06.1993 - 5 C 11.91 (https://dejure.org/1993,1243)
BVerwG, Entscheidung vom 17.06.1993 - 5 C 11.91 (https://dejure.org/1993,1243)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Juni 1993 - 5 C 11.91 (https://dejure.org/1993,1243)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechstanwalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Sozialhilfe - Bedarfsdeckung - Geringfügige Mittel - Krankenhilfe - Begrenzung

Papierfundstellen

  • BVerwGE 92, 336
  • MDR 1993, 1027
  • NVwZ 1994, 375 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1994, 100
  • FamRZ 1994, 31 (Ls.)
  • DVBl 1993, 1275
  • DÖV 1994, 168
 
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Wird zitiert von ... (27)

  • BSG, 19.05.2009 - B 8 SO 32/07 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft -

    Hierbei wird es insbesondere auch die Geringfügigkeitsvorschrift des § 88 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB XII zu beachten haben (vgl dazu etwa BVerwGE 92, 336 ff).
  • BVerwG, 30.05.1996 - 5 C 14.95

    Sozialhilferecht: Unterkunftskosten einer unangemessen teuren Wohnung

    Die Ausrichtung des Anspruchs aus § 12 Abs. 1 Satz 1 BSHG, § 3 Abs. 1 Satz 1 RegelsatzVO auf den notwendigen Lebensunterhalt wirkt nicht nur anspruchsbegrenzend, sondern auch anspruchsgestaltend: Die Hilfeleistung ist so zu bemessen, daß der Hilfebedürftige seinen notwendigen Bedarf tatsächlich in vollem Umfang befriedigen kann (vgl. BVerwGE 92, 336 (337) [BVerwG 17.06.1993 - 5 C 11/91]; 94, 211 (213) [BVerwG 30.09.1993 - 5 C 41/91]; s. ferner BVerwGE 97, 53 (57 f.) [BVerwG 20.10.1994 - 5 C 28/91]).
  • BVerwG, 25.01.1996 - 5 C 20.95

    Sozialhilferecht: Dolmetscherkosten als Teil der Krankenhilfe im Sozialhilferecht

    Wie der erkennende Senat bereits entschieden hat, ist § 37 Abs. 2 Satz 2 BSHG eine Begrenzung des Leistungsumfangs der Krankenhilfe dahin, daß diese nur in der Höhe gewährt werden kann, in der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in Betracht kommen, nicht zu entnehmen (BVerwGE 92, 336 zu von der Krankenkasse nicht getragenen Restkosten des Zahnersatzes; BVerwGE 94, 211 zur Eigenbeteiligung des Versicherten an den Kosten der Krankenhausbehandlung).

    Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, durch die dieser Bedarf nicht in voller Höhe gedeckt wird, können deshalb zwar - im Hinblick auf den Vorrang dieser Leistungen (§ 2 Abs. 2 BSHG) - zur Kürzung, nicht aber zum gänzlichen Wegfall der Sozialhilfe führen (BVerwGE 92, 336 [337]; 94, 211 [213]; vgl. auch BVerwGE 79, 356 [360] zu § 36 Abs. 2 Satz 2 BSHG).

  • BVerwG, 30.09.1993 - 5 C 49.91

    Sozialhilfe - Krankenhilfe - Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung -

    Eine Begrenzung des Leistungsumfangs der Krankenhilfe dahin, daß diese nur in der Höhe gewährt werden kann, in der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in Betracht kommen, ist § 37 Abs. 2 Satz 2 BSHG nicht zu entnehmen (wie Urteil vom 17. Juni 1993 - BVerwG 5 C 11.91 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt).

    Wie der Senat in seinem den Beteiligten des hiesigen Verfahrens zur Kenntnis gegebenen Urteil vom 17. Juni 1993 - BVerwG 5 C 11.91 - (Urteilsabdruck S. 3 f.) bereits entschieden hat, bedeutet die Regelung des § 37 Abs. 2 Satz 2 BSHG nur, daß der Sozialhilfeträger darauf beschränkt ist, das als Bedarf an Krankenhilfe anzuerkennen, was nach dem Leistungsrahmen der gesetzlichen Krankenversicherung in diesem Versicherungszweig seiner Art nach und hinsichtlich der näheren Leistungsmodalitäten als Bedarf anerkannt werden kann.

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist eine Geringfügigkeit im Sinne dieser Vorschrift dann anzunehmen, wenn die erforderlichen Mittel, gemessen am konkreten Einkommen des Hilfesuchenden, bei objektiver Betrachtungsweise wirtschaftlich nicht ins Gewicht fallen (Urteil vom 17. Juni 1993 - BVerwG 5 C 11.91 - ).

  • LSG Baden-Württemberg, 22.11.2007 - L 7 SO 4180/06

    Sozialhilfe - Krankenhilfe - nicht verschreibungspflichtige Salbe - Vorrang des §

    Ebenfalls mit dem GMG waren bereits mit Wirkung vom 1. Januar 2004 die §§ 37 und 38 BSHG geändert worden; mit diesen Neuregelungen sind die bis dahin in der sozialhilferechtlichen Krankenhilfe (vgl. § 37 Abs. 2 Satz 2 und § 38 Abs. 1 Satz 1 2. Halbs., Abs. 2 BSHG ) zu beachtenden Grundsätze der Individualisierung und Bedarfsdeckung (vgl. hierzu BVerwGE 92, 336; 94, 211; 100, 257) aufgegeben und für die Hilfe bei Krankheit nunmehr eine strikte Anbindung an die Leistungen bei Krankheit in der gesetzlichen Krankenversicherung eingeführt worden (vgl. hierzu Niedersächs.
  • OVG Niedersachsen, 28.07.1999 - 12 L 2911/99

    1. Rechtzeitige Unterrichtung bei Krankenhilfe; Angemessenheit; Bedarf,

    Indessen stellt der streitige Betrag (84,28 DM) nach der wirtschaftlichen Situation der Klägerin, d. h. nach dem ihr zur Verfügung stehenden Einkommen, auf das nach dem lndividualisierungsgrundsatz abzustellen ist (BVerwG, Urt. v. 17.6.1993 - BVerwG 5 C 11.91 - BVerwGE 92, 336 (339)), eine wirtschaftlich fühlbare Belastung dar, weshalb von einer Geringfügigkeit i. S. des § 85 Nr. 2 BSHG nicht gesprochen werden kann.

    Bei dieser Sachlage (verfügbares monatliches Einkommen von rd. 1.200 DM und 'Eigenanteil' von 84, 28 DM für Zahnersatz) kann aber nicht davon gesprochen werden , dass die Klägerin die streitigen Kosten als wirtschaftlich unbedeutende Bagatellbeträge i. S. des § 85 Nr. 2 BSHG aus ihrem Einkommen selbst hätte aufbringen können (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.6.1993, aaO, S. 340 u. Schellhorn, in: Schellhorn/Jirasek/Seipp, BSHG, 15. Aufl. 1997, RdNr. 11 zu § 85).

    Folge, dass der Sozialhilfeträger ggf. auch verpflichtet sein kann, den 'Eigenanteil' ganz oder teilweise zu übernehmen, den die in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherten nach § 30 Abs. 1 und 3 SGB V selbst zu tragen haben; auch die in § 37 Abs. 2 Satz 2 BSHG vorgenommene Leistungsbegrenzung hat nämlich nicht zur Folge, dass der Hilfeempfänger seinen notwendigen Bedarf tatsächlich nicht mehr in vollem Umfang decken könnte (BVerwG, Urt. v. 17.6.1993, aaO, S. 337 u. Urt. v. 30.9.1993 - BVerwG 5 C 49.91 -, NDV 1994, 150 = BVerwGE 94, 211(214)).

  • BGH, 30.09.1999 - III ZB 15/99

    Zivilrechtsweg für Streitigkeiten über Rahmenvereinbarung zwecks Belieferung mit

    Eine Begrenzung des Leistungsumfangs ist dieser Regelung nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hingegen nicht zu entnehmen (vgl. BVerwGE 92, 336, 337; 94, 211, 213).
  • OVG Niedersachsen, 13.08.2004 - 4 ME 224/04

    Übernahme der Kosten für die Beschaffung einer Brille im Rahmen der Krankenhilfe;

    Wie der Senat in seinem den Beteiligten des hiesigen Verfahrens zur Kenntnis gegebenen Urteil vom 17. Juni 1993 - BVerwG 5 C 11.91 - (Urteilsabdruck S. 3 f.) bereits entschieden hat, bedeutet die Regelung des § 37 Abs. 2 Satz 2 BSHG nur, daß der Sozialhilfeträger darauf beschränkt ist, das als Bedarf an Krankenhilfe anzuerkennen, was nach dem Leistungsrahmen der gesetzlichen Krankenversicherung in diesem Versicherungszweig seiner Art nach und hinsichtlich der näheren Leistungsmodalitäten als Bedarf anerkannt werden kann.
  • BVerwG, 30.05.1996 - 5 C 4.95

    Keine Sozialhilfe für unangemessen teure Wohnung

    Die Ausrichtung des Anspruchs aus § 12 Abs. 1 Satz 1 BSHG, § 3 Abs. 1 Satz 1 RegelsatzVO auf den notwendigen Lebensunterhalt wirkt nicht nur anspruchsbegrenzend, sondern auch anspruchsgestaltend: Die Hilfeleistung ist so zu bemessen, daß der Hilfebedürftige seinen notwendigen Bedarf tatsächlich in vollem Umfang befriedigen kann (vgl. BVerwGE 92, 336 ; 94, 211 ; s. ferner BVerwGE 97, 53 ).
  • BSG, 08.06.1994 - 1 RK 54/93

    Hilfsmittel

    Das Landessozialgericht (LSG) hat zu Recht ausgeführt, daß der Kläger darauf zu verweisen war, den Sozialhilfeträger gemäß § 27 Abs. 3 Bundessozialhilfegesetz (BSHG) (vgl dazu BVerwGE 92, 336 [BVerwG 17.06.1993 - 5 C 11/91] betreffend Restkosten für Zahnersatz; ferner Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) NVwZ 1994, 489 betreffend Zuzahlung für Krankenhausaufenthalt) in Anspruch zu nehmen, und daß dieser insoweit seinen Leistungsumfang nicht auf den der Krankenkasse (KK) begrenzen darf.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.08.1999 - 16 B 1362/99

    Sozialhilferechtlicher Anspruch auf Übernahme der Kosten einer Behandlungspflege;

  • BSG, 24.09.2012 - B 1 KR 79/11 B
  • BVerwG, 30.05.1996 - 5 C 42.95

    Sozialhilferecht: Unterkunftskosten einer unangemessen teuren Wohnung

  • BVerwG, 30.05.1996 - 5 C 8.95

    Sozialhilferecht: Unterkunftskosten einer unangemessen teuren Wohnung

  • BVerwG, 26.10.2004 - 5 B 50.04

    Geltung des Bedarfsdeckungsgrundsatzes bei Erfüllung der Hilfeverpflichtung des

  • BVerwG, 09.04.1997 - 5 C 2.96

    Sozialhilferecht - Übernahme von unagemessen hohen Unterkunftskosten in der

  • LSG Bayern, 01.12.2008 - L 8 B 449/07
  • BVerwG, 30.05.1996 - 5 C 16.95

    Sozialhilferecht: Unterkunftskosten einer unangemessen teuren Wohnung

  • OVG Niedersachsen, 25.02.2004 - 4 LB 175/03

    Gewährung einer aus Sozialhilfemitteln einmaligen Leistung für die Beschaffung

  • OVG Niedersachsen, 30.11.1998 - 4 M 4495/98

    Festzuschuss; Krankenhilfe; Nachrang; Notwendigkeit; Sozialhilfe; Zahnersatz

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.1998 - 8 A 2498/94

    Anspruch eines Erwerbsunfähigen auf höhere Hilfe zum Lebensunterhalt; Absetzung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.1997 - 8 A 986/95

    Sozialhilferecht: Angemessenheit der Unterkunft (-skosten)

  • VG Münster, 01.04.2003 - 5 K 1640/99

    Beihilfe für den Erwerb eines Führerscheins und die Anschaffung eines

  • OVG Berlin, 05.07.1995 - 6 S 88.95

    Sozialhilfe; Auszahlung; Teilleistung; Vorzeitiger Verbauch; Drogenabhängiger;

  • SG Frankfurt/Main, 15.08.2001 - S 27 KA 3128/00

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsweg - Wahrnehmung von Aufgaben nach § 75

  • VG Hamburg, 12.08.2008 - 13 K 3776/07

    Leistungen der Kriegsopferfürsorge für die Beschaffung eines besonderen

  • VG Braunschweig, 15.01.2002 - 4 A 318/00

    Antragstellung; Kenntnis; Krankenhilfe; Notlage; Sozialhilfe; Sozialhilfeträger;

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